FAQ´s Organisationen
Wie erfolgt die Vermittlung?
In der Landesfreiwilligenagentur lassen sich pro Jahr ca. 500 interessierte
Bürger über Freiwilliges Engagement informieren. Die Interessierten
wählen je 3-5 Vereine aus, die sie sich näher anschauen möchten.
Wenn sich jemand für Ihre Einrichtung interessiert, wird sie/ er
direkt bei Ihnen anrufen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der/ dem Interessierten
zu einem persönlichen Kennenlernen zu verabreden und dabei eine
mögliche Zusammenarbeit zu besprechen. Sollte eine Zusammenarbeit
zustande kommen, würde wir uns über eine kurze Rückmeldung
darüber freuen.
Die Frage, wann jemand zu uns kommt, der sich für Ihr Projekt entscheidet,
kann leider nicht beantwortet werden. Da bei der Auswahl die Wünsche
der Freiwilligen an erster Stelle stehen, möchten wir auf ihre
Entscheidung keinen Einfluss nehmen.
Welche Personen vermittelt der Treffpunkt Hilfsbereitschaft?
Generell steht das Freiwillige Engagement jeden offen, so vermitteln
wir junge und alte Menschen, Studenten und Rentner, Berufstätige
und Erwerbslose, Deutsche und Ausländer… Ganz normale Menschen
wie sie einem überall begegnen können.
Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Vermittlung,
wenn Sie für Ihr Projekt bestimmt Auswahlkriterien wünschen,
z.B. Mindestalter o.ä..
Darüber hinaus liegt die Entscheidung ob die “Chemie“
zwischen Ihnen und letztlich bei Ihnen und dem Freiwilligen ob Sie zusammenarbeiten
wollen. Ob die ihnen beiden stimmt, können nur sie entscheiden!
Kann man öffentliche Zuschüsse beantragen, um den Freiwilligen ihre Unkosten zu erstatten?
Nein, leider gibt es soweit uns bekannt ist, zur Zeit keine öffentlichen Mittel oder andere Quellen dafür. Bitte bedenken Sie, dass die Freiwilligen oft selbst nicht viel Geld haben und ihrer Organisation Zeit spenden und durch ihre Fähigkeiten bereichern. Es ist daher angemessen, ihnen die im Zusammenhang mit dem Engagement entstandenen Kosten (z.B. Fahrkarte) möglichst unbürokratisch zu erstatten
Dürfen Arbeitslosenhilfegeld II-Empfänger für Ihr Engagement eine Aufwandentschädigung erhalten?
Es gibt bislang keine allgemeingültige Regelung dazu, in wie weit
Aufwandsentschädigungen für Freiwilliges Engagement auf ALG II angerechnet
werden oder ob es weiterhin einen Freibetrag wie nach der alten Sozialgesetzgebung
gibt.
Empfohlen wird derzeit von der Senatsverwaltung für Wirtschaft
und Arbeit jedes Einkommen, also auch eine Aufwandentschädigung, bei
der Agentur für Arbeit anzugeben. Dort wird dann im Einzelfall (nach
Kriterien wie Höhe des Betrages im Verhältnis zum ALGII-Satz und nach
Prüfung der Gemeinnützigkeit) entschieden.

